Geflügelpest: Stallpflicht besteht weiterhin
Aufgrund des unverändert hohen Risikos, das von der Geflügelpest für Nutzgeflügelhaltungen ausgeht, besteht die Verpflichtung zur Stallhaltung weiterhin. Regelmäßige Nachweise des Erregers bei Wildvögeln und Neuausbrüche